Nach dem Aussagen der mittelalterlichen russischen Chronik "Erzählung der vergangenen Jahre" (11. Jht., Kiew) bilden sich seit der Mitte des 9. Jhts. um Nowgorod und um Kiew größere Herrschaftsbereiche mit Zustimmung der dort wohnenden slawischen Völkerschaften unter warägischen (schwedischstämmigen), mit dem wohl finnischen Namen "Rus" bezeichneten Fürsten heraus. Diese üben militärische Schutzaufgaben und solche der Rechtsprechung aus. Zu ihren besonderen Aufgaben und Rechten gehört die Organisation des Handels mit der arabischen und byzantinischen Welt über den Wolga- und den Dnjepr-Flußweg. Dafür erheben sie von den Stämmen ihrer Herrschaftsbereiche regelmäßige Abgaben.

Noch im 9. Jht. werden diese Fürstentümer unter dem Fürsten Oleg (879 - 912) vereinigt; damit beginnt die Geschichte des Reiches der Kiewer Rus. Unter dem Fürsten Igor (912 - 945) und seinen Nachfolgern Swjatoslaw (ca. 961 - 972), Vladimir I. (978 - 1015) und Jaroslaw (1019 - 1054) wird der Einfluß der Kiewer Herrschaft auf alle umliegenden größeren Slawenstämme gefestigt (Aufbau einer Verwaltung und einer geregelten Steuererhebung; Neugründung von Städten mit zumeist militärischer Aufgabe; Slawisierung des Adels) und das konkurrierende Chazarenreich am nördlichen Schwarzmeerrand beseitigt (966). Der Einflußbereich wird auch im Westen ausgedehnt, bis an die Grenze der l der damaligen litauischen und polnischen Herrschaften. [zum Anfang]

In gelegentlichen kriegerischen Konfrontationen mit dem byzantinischen Reich (860,944, 972, 1043), mehr aber noch in regelmäßigen Handelsbeziehunge zu Byzanz, die in den Handelsverträgen d. J. 911, 944 und 971 geregelt werden, beginnt ein intensiver kultureller Kontakt mit diesem. Dieser Kontakt findet in der Ehe zwischen dem Fürsten Vladmir und der byzantinischen Prinzessin Anna, der Schwester des Kaisers Basileios II., und der daran anschließenden offiziellen Christianisierung der Herrschaft der Kiewer Rus ein weiteres starkes Entwicklungsmoment. Seither wird der Einfluß der kirchlichen und rechtlichen Ideen und Organisationsformen des byzantinischen Bereichs für die Kiewer Herrschaft bedeutend. [zum Anfang]

Im Kiewer Reich gibt es allerdings auch zentrifugale Kräfte, die insbesondere seit der Mitte des 11. Jhts. auftreten. Nach dem Mongoleneinbruch (1223 / 1245) werden die meisten Fürstentümer des Kiewer Reiches (der Süden um Kiew und der Norden und Osten (um Vladmimr, Rjasan und Twer) den Mongolen tributpflichtig, nicht dagegen die Fürstentümer Nowgorod und Polotzk. Hierauf beruhen unterschiedliche politische und religiös-kulturelle Entwicklungen der mongolisch und der eher nach Westen hin orientierten Teile des vormaligen Kiewer Reiches im Mittelalter, die bis zur Gegenwart hin Bedeutung behalten haben.

Es lassen sich grob zwei Epochen der Kiewer Rus-Herrschaft unterscheiden
• die Epoche der Gründung, Einheit, Konsilidierung und Expansion (9. - 11. Jht.) und
• die Epoche der faktischen Teilherrschaft der Großfürstentümer bis zum Begin der Mongolenherrschaft (12. - 1. H. des 13. Jhts.). [zum Anfang]

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