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Nach
dem Aussagen der mittelalterlichen russischen Chronik "Erzählung
der vergangenen Jahre" (11. Jht., Kiew) bilden sich seit der
Mitte des 9. Jhts. um Nowgorod und um Kiew größere Herrschaftsbereiche
mit Zustimmung der dort wohnenden slawischen Völkerschaften
unter warägischen (schwedischstämmigen), mit dem wohl
finnischen Namen "Rus" bezeichneten Fürsten heraus.
Diese üben militärische Schutzaufgaben und solche der
Rechtsprechung aus. Zu ihren besonderen Aufgaben und Rechten gehört
die Organisation des Handels mit der arabischen und byzantinischen
Welt über den Wolga- und den Dnjepr-Flußweg. Dafür
erheben sie von den Stämmen ihrer Herrschaftsbereiche regelmäßige
Abgaben.
Noch
im 9. Jht. werden diese Fürstentümer unter dem Fürsten
Oleg (879 - 912) vereinigt; damit beginnt die Geschichte des Reiches
der Kiewer Rus. Unter dem Fürsten Igor (912 - 945) und seinen
Nachfolgern Swjatoslaw (ca. 961 - 972), Vladimir I. (978 - 1015)
und Jaroslaw (1019 - 1054) wird der Einfluß der Kiewer Herrschaft
auf alle umliegenden größeren Slawenstämme gefestigt
(Aufbau einer Verwaltung und einer geregelten Steuererhebung; Neugründung
von Städten mit zumeist militärischer Aufgabe; Slawisierung
des Adels) und das konkurrierende Chazarenreich am nördlichen
Schwarzmeerrand beseitigt (966). Der Einflußbereich wird auch
im Westen ausgedehnt, bis an die Grenze der l der damaligen litauischen
und polnischen Herrschaften. [zum
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In
gelegentlichen kriegerischen Konfrontationen mit dem byzantinischen
Reich (860,944, 972, 1043), mehr aber noch in regelmäßigen
Handelsbeziehunge zu Byzanz, die in den Handelsverträgen d.
J. 911, 944 und 971 geregelt werden, beginnt ein intensiver kultureller
Kontakt mit diesem. Dieser Kontakt findet in der Ehe zwischen dem
Fürsten Vladmir und der byzantinischen Prinzessin Anna, der
Schwester des Kaisers Basileios II., und der daran anschließenden
offiziellen Christianisierung der Herrschaft der Kiewer Rus ein
weiteres starkes Entwicklungsmoment. Seither wird der Einfluß
der kirchlichen und rechtlichen Ideen und Organisationsformen des
byzantinischen Bereichs für die Kiewer Herrschaft bedeutend.
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Im
Kiewer Reich gibt es allerdings auch zentrifugale Kräfte, die
insbesondere seit der Mitte des 11. Jhts. auftreten. Nach dem Mongoleneinbruch
(1223 / 1245) werden die meisten Fürstentümer des Kiewer
Reiches (der Süden um Kiew und der Norden und Osten (um Vladmimr,
Rjasan und Twer) den Mongolen tributpflichtig, nicht dagegen die
Fürstentümer Nowgorod und Polotzk. Hierauf beruhen unterschiedliche
politische und religiös-kulturelle Entwicklungen der mongolisch
und der eher nach Westen hin orientierten Teile des vormaligen Kiewer
Reiches im Mittelalter, die bis zur Gegenwart hin Bedeutung behalten
haben.
Es
lassen sich grob zwei Epochen der Kiewer Rus-Herrschaft unterscheiden
die Epoche der Gründung, Einheit, Konsilidierung und
Expansion (9. - 11. Jht.) und
die Epoche der faktischen Teilherrschaft der Großfürstentümer
bis zum Begin der Mongolenherrschaft (12. - 1. H. des 13. Jhts.).
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